Wer in der Schweiz dampft oder Vapes online bestellt, bewegt sich in einem Regelwerk, das sich seit 2024 deutlich verändert hat. Dieser Überblick zeigt dir die wichtigsten Vape-Regeln für Erwachsene: Alterslimite, Steuern, Einweg-Verbote in einzelnen Kantonen, Vorgaben zum Tankvolumen und was beim Reisen gilt.

Kurz gesagt:

  • Seit dem 01.10.2024 gilt das Tabakproduktegesetz (TabPG): Vapes mit und ohne Nikotin dürfen nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden, auch online.
  • Seit dem 01.10.2024 gibt es eine E-Zigaretten-Steuer: CHF 1.00 pro ml bei Einweg-E-Zigaretten und CHF 0.20 pro ml bei nikotinhaltigen Liquids, plus MWST.
  • Einweg-Vapes sind national nicht verboten, aber die Kantone Wallis und Genf haben eigene Verbote.
  • Einweg-Geräte dürfen höchstens 2 ml Liquid fassen; Hybrid- und «Big Puff»-Geräte mit Zusatztank sind nicht mehr verkehrsfähig.

Welche Gesetze gelten für Vapes in der Schweiz?

Die zentrale Grundlage ist das Tabakproduktegesetz (TabPG), das seit dem 1. Oktober 2024 in Kraft ist. Es regelt Tabakprodukte, Nikotinprodukte wie Nikotinbeutel, E-Zigaretten mit und ohne Nikotin sowie Tabakerhitzer in einem gemeinsamen Rahmen. Vorher waren E-Zigaretten zum Teil über das Lebensmittelrecht und kantonale Regeln erfasst, was zu einem Flickenteppich führte.

Daneben spielen zwei weitere Ebenen eine Rolle:

  • Steuerrecht: Seit dem 01.10.2024 werden E-Zigaretten besteuert. Zuständig ist das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).
  • Kantonales Recht: Kantone können strengere Regeln erlassen, etwa Verbote von Einweg-Vapes oder eigene Bestimmungen für öffentliche Räume.

Weitere Hintergründe zur Behördenlandschaft findest du im Artikel Aufsicht und Regulierung von Vapes in der Schweiz.

Alterslimite: Wer darf Vapes kaufen?

Die Regel ist schweizweit einheitlich: Abgabe nur ab 18 Jahren. Das gilt für E-Zigaretten mit und ohne Nikotin, für Liquids, Pods und für Nikotinbeutel. Händler müssen das Alter kontrollieren, und zwar auch im Onlinehandel.

Für dich als Käufer heisst das konkret:

  1. Beim Onlinekauf wird dein Alter geprüft, bevor oder während du bestellst.
  2. Im Laden musst du auf Verlangen einen Ausweis zeigen.
  3. Die Weitergabe an Minderjährige ist nicht erlaubt.

Wie die Alterskontrolle im Onlineshop funktioniert, erklärt der Artikel zur Altersverifikation beim Onlinekauf.

Steuern: Warum Vapes seit 2024 teurer sind

Seit dem 1. Oktober 2024 gilt in der Schweiz eine Steuer auf E-Zigaretten:

Produkt Steuer
Einweg-E-Zigaretten (auch nikotinfrei) CHF 1.00 pro ml
Nikotinhaltige Liquids und Nachfüllprodukte CHF 0.20 pro ml

Auf den Verkaufspreis kommen zusätzlich 8,1 % Mehrwertsteuer. Einweg-Vapes sind deshalb pro ml deutlich stärker belastet als Liquids für wiederaufladbare Geräte. Die Details und Rechenbeispiele findest du im Artikel Vape-Steuer in der Schweiz.

Einweg-Vapes: national erlaubt, in einzelnen Kantonen verboten

Ein nationales Verbot von Einweg-E-Zigaretten gibt es derzeit nicht. Das Parlament hat ein Verbot zwar verlangt, wann es in Kraft tritt, ist aber offen.

Einzelne Kantone sind bereits weiter:

  • Wallis: Das Verbot von Einweg-Vapes wurde am 01.07.2026 vom Bundesgericht bestätigt.
  • Genf: Das Verbot ist seit dem 16.07.2026 wieder in Kraft.
  • Weitere Kantone diskutieren ähnliche Regeln.

Den aktuellen Stand pro Kanton hältst du am besten mit unserem Artikel Einweg-Vape-Verbot: Kantone in der Schweiz im Blick.

Tankvolumen: Was ist bei Einweg-Geräten erlaubt?

Das Bundesgericht hat am 14.04.2026 entschieden: Einweg-E-Zigaretten dürfen höchstens 2 ml Liquid fassen. Dieses Volumen darf nicht durch eine angeschlossene Kartusche oder einen Zusatztank erweitert werden. Damit sind sogenannte Hybrid- oder «Big Puff»-Geräte in der Schweiz nicht mehr verkehrsfähig.

Wichtig ist die Unterscheidung zu wiederaufladbaren Pod-Systemen. Geräte wie die ELFA Pro oder Aroma King SMART sind keine Einweg-Vapes, sondern Pod-Systeme mit austauschbaren Pods. Nachfüllbare Geräte werden leer verkauft, das Liquid kaufst du separat. Einen Vergleich findest du unter Pod-Systeme vs. Einweg-Vapes.

Wo darfst du dampfen?

Für das Dampfen im Alltag gilt: Viele Betriebe, Verkehrsbetriebe und Restaurants behandeln E-Zigaretten wie Zigaretten. Massgebend sind die Hausordnung, die Regeln des Arbeitgebers und kantonale Bestimmungen.

  • Öffentlicher Verkehr: In Zügen, Bussen und Trams ist Dampfen nicht erlaubt.
  • Arbeitsplatz: Der Arbeitgeber legt fest, ob und wo gedampft werden darf.
  • Restaurants und Bars: Es gilt die Hausordnung; drinnen ist Dampfen meist nicht gestattet.
  • Im Zweifel: kurz fragen, bevor du das Gerät auspackst.

Vapes auf Reisen

Im Flugzeug

E-Zigaretten und Ersatzakkus gehören ins Handgepäck, nicht in den aufgegebenen Koffer. Dampfen an Bord ist nicht erlaubt. Liquids fallen unter die üblichen Flüssigkeitsregeln im Handgepäck. Jede Airline kann zusätzliche Vorgaben haben, ein kurzer Blick in die Beförderungsbedingungen lohnt sich.

Beim Zoll

Bei der Einreise in die Schweiz gelten Freimengen, unter anderem 25 Einweg-E-Zigaretten und 250 ml nikotinhaltige Liquids. Wer ins Ausland reist, muss die dortigen Regeln beachten. Mehr dazu im Artikel Snus und Vapes auf Reisen.

Praxis-Check: 8 Punkte für Erwachsene

  1. Ausweis bereithalten: Abgabe nur ab 18 Jahren, auch online.
  2. Kantonale Regeln kennen: In Wallis und Genf sind Einweg-Vapes verboten.
  3. Auf das Tankvolumen achten: Einweg-Geräte maximal 2 ml, keine Geräte mit Zusatztank.
  4. Kennzeichnung prüfen: Nikotingehalt, Inhaltsstoffe und Warnhinweise sollten auf der Packung stehen.
  5. Akkus sicher transportieren: nie lose in der Tasche, im Flugzeug ins Handgepäck.
  6. Passendes Ladekabel verwenden: beschädigte Geräte nicht mehr laden.
  7. Für Kinder unzugänglich lagern: Nikotinhaltige Liquids sind für Kinder gefährlich. Im Notfall: Tox Info Suisse 145.
  8. Richtig entsorgen: Vapes enthalten Akkus und gehören in die Elektroschrott-Sammlung, nicht in den Hausmüll.

Wichtige Erkenntnisse

Thema Regel in der Schweiz
Alterslimite Abgabe nur ab 18 Jahren, mit und ohne Nikotin, auch online (TabPG seit 01.10.2024)
Steuer CHF 1.00/ml Einweg, CHF 0.20/ml nikotinhaltige Liquids, plus 8,1 % MWST
Einweg-Verbote National offen; Verbote in Wallis und Genf
Tankvolumen Einweg max. 2 ml, keine Zusatztanks (Bundesgericht 14.04.2026)
Reisen Akkus ins Handgepäck; Freimengen u. a. 25 Einweg-E-Zigaretten, 250 ml Liquid

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Dieser Artikel gibt den Stand vom Oktober 2026 wieder. Für verbindliche Auskünfte wende dich an die zuständigen Behörden deines Kantons oder an das BAZG.

Hinweis: Nikotinprodukte sind nur für Erwachsene ab 18 Jahren. Nikotin macht abhängig. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

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