Stand: 14. Oktober 2026 · Snustrend Redaktion · Lesezeit ca. 6 Minuten
Kurz gesagt: In der Schweiz gilt seit dem 1. Oktober 2024 eine Tabaksteuer auf E-Zigaretten. Einweg-Vapes kosten CHF 1.00 Steuer pro Milliliter Liquid, mit oder ohne Nikotin. Nikotinhaltige Liquids und Nachfüllungen für wiederverwendbare Geräte kosten CHF 0.20 pro Milliliter. Auf beides kommen 8,1 % Mehrwertsteuer. Ein 2-ml-Einweg-Vape trägt damit rund CHF 2.16 Steuern, ein 2-ml-Pod rund CHF 0.43.
Viele fragen sich, warum Einweg-Vapes im Verhältnis so teuer sind und was beim Pod-System günstiger ist. Die Antwort liegt zu einem grossen Teil in der Tabaksteuer. Wir rechnen dir hier vor, wie viel Steuer in einem Milliliter steckt – für Einweg, Pods und Liquids – und was das pro Monat ausmacht.
Wie hoch ist die Steuer auf E-Zigaretten in der Schweiz?
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) erhebt die Tabaksteuer auf E-Zigaretten nach der Menge Flüssigkeit, nicht nach dem Nikotingehalt. Es gibt zwei Sätze:
- Einweg-E-Zigaretten: CHF 1.00 pro Milliliter – auch dann, wenn das Liquid kein Nikotin enthält.
- Nikotinhaltige Flüssigkeiten und Nachfüllungen für wiederverwendbare E-Zigaretten: CHF 0.20 pro Milliliter.
Der Satz für Einweg-Geräte ist also fünfmal so hoch wie für wiederverwendbare Systeme. Das Parlament hat diese Abstufung im Juni 2023 bewusst so beschlossen. Vorschläge für tiefere Sätze oder eine Abstufung nach Nikotinstärke wurden damals abgelehnt.
Auf die Tabaksteuer kommt die Mehrwertsteuer von 8,1 %. Wichtig: Die Tabaksteuer gehört laut BAZG zur Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer. Es wird also auch auf die Tabaksteuer noch Mehrwertsteuer berechnet.
Seit wann gibt es die Vape-Steuer?
Die Steuer gilt seit dem 1. Oktober 2024. Am gleichen Tag trat auch das neue Tabakproduktegesetz (TabPG) in Kraft, mit dem schweizweiten Verkaufsalter 18 für E-Zigaretten. Das aktuelle BAZG-Merkblatt zur Einfuhr von E-Zigaretten trägt den Stand 1. April 2026; die Sätze von CHF 1.00 und CHF 0.20 pro Milliliter sind darin unverändert.
Im Netz liest man teilweise noch alte Zahlen aus dem Vernehmlassungsentwurf von 2021/2022 (z. B. 2 Rappen pro mg Nikotin oder 50 Rappen pro ml). Diese Varianten wurden nicht umgesetzt.
Was kostet 1 ml Steuer – Einweg vs. Pod gerechnet
Die Tabelle zeigt die reine Steuerlast (Tabaksteuer plus 8,1 % Mehrwertsteuer auf diesen Betrag). Händlermarge, Gerät und Akku sind darin nicht enthalten.
| Produkt | Liquidmenge | Tabaksteuer | Steuer inkl. 8,1 % MWST |
|---|---|---|---|
| Einweg-Vape (z. B. 600–700 Züge) | 2 ml | CHF 2.00 | ca. CHF 2.16 |
| Einweg-Vape ohne Nikotin | 2 ml | CHF 2.00 | ca. CHF 2.16 |
| Vorbefüllter Pod für wiederverwendbares Gerät | 2 ml | CHF 0.40 | ca. CHF 0.43 |
| Nikotinsalz-Liquid (Flasche) | 10 ml | CHF 2.00 | ca. CHF 2.16 |
| Nikotinfreies Liquid für Nachfüllgeräte | 10 ml | CHF 0.00 (laut BAZG nur nikotinhaltige Liquids besteuert) | nur MWST auf den Warenpreis |
Pro Milliliter heisst das: Einweg ca. CHF 1.08, Pod oder Liquid ca. CHF 0.22. Bei einem Einweg-Vape mit 2 ml entfallen also über zwei Franken allein auf Steuern – egal ob er CHF 5 oder CHF 10 kostet.
Wie viel Steuer zahlst du pro Monat?
Der Verbrauch ist sehr unterschiedlich. Für eine faire Rechnung nehmen wir drei Beispiele an (30 Tage):
| Verbrauch pro Tag | Menge pro Monat | Steuer Einweg | Steuer Pod / Liquid | Unterschied pro Jahr |
|---|---|---|---|---|
| 0,5 ml | 15 ml | ca. CHF 16.20 | ca. CHF 3.25 | ca. CHF 155 |
| 1 ml | 30 ml | ca. CHF 32.45 | ca. CHF 6.50 | ca. CHF 311 |
| 2 ml | 60 ml | ca. CHF 64.85 | ca. CHF 12.95 | ca. CHF 623 |
Bei 1 ml pro Tag zahlst du mit Einweg-Vapes also rund CHF 26 mehr Steuern pro Monat als mit einem Pod-System. Dazu kommt, dass bei Einweg jedes Mal ein neuer Akku und ein neues Gehäuse im Preis stecken.
Wie wird ein Pod-System besteuert?
Ein Pod-System besteht aus einem wiederaufladbaren Akku und austauschbaren Pods. Nach der Einteilung des BAZG fallen Nachfüllungen für wiederverwendbare E-Zigaretten unter den tiefen Satz von CHF 0.20 pro Milliliter. Für die Zuordnung im Einzelfall ist das BAZG zuständig.
Ein Beispiel aus unserem Sortiment ist das Elfbar ELFA Pro: wiederaufladbarer Akku, Pods mit 2 ml Kapazität und 20 mg/ml Nikotinsalz. Wer lieber selbst nachfüllt, nutzt ein offenes Pod-Gerät mit ELFLIQ Nikotinsalz-Liquid in 10-ml-Flaschen.
Wichtig für die Rechtslage: Laut BAG dürfen Einweg-E-Zigaretten und Einwegkartuschen höchstens 2 ml Tankvolumen haben. Das Bundesgericht hat am 14. April 2026 entschieden, dass diese Grenze nicht durch eine angeschlossene Zusatzkartusche umgangen werden darf. Sogenannte Hybrid- oder «Big Puff»-Geräte dürfen deshalb nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Mehr zur Lage in den Kantonen liest du in unserem Artikel Einweg-Vape-Verbot in der Schweiz: Welche Kantone verbieten Puff Bars?
Sind nikotinfreie Vapes auch besteuert?
Ja, wenn es Einweg-Geräte sind. Laut BAZG gilt der Satz von CHF 1.00 pro Milliliter für Einweg-E-Zigaretten «mit oder ohne Nikotin». Bei wiederverwendbaren Geräten besteuert das BAZG dagegen nur nikotinhaltige Flüssigkeiten. Nikotinfreie Liquids zum Nachfüllen tragen keine Tabaksteuer, nur die normale Mehrwertsteuer.
Wie viele Vapes darfst du in die Schweiz einführen?
Für den Eigengebrauch gelten heute laut BAG zwei getrennte Höchstmengen: 25 Einweg-E-Zigaretten und 250 ml nikotinhaltige Flüssigkeit. Der Bund will das mit der Revision der Tabakprodukteverordnung (Vernehmlassungsentwurf vom 5. Dezember 2025) vereinfachen: neu soll eine Gesamtmenge von 50 ml Flüssigkeit gelten, gerechnet als Bedarf für 30 Tage. Ein Datum für das Inkrafttreten steht noch nicht fest.
Wer gewerblich importiert, braucht laut BAZG eine Registrierung (Revers, Gebühr CHF 50) und muss die Ware in Einzelhandelspackungen einführen.
Gilt die Steuer auch für Snus und Nicotine Pouches?
Die hier beschriebenen Sätze pro Milliliter gelten nur für E-Zigaretten. Für Tabakprodukte wie Snus, Kau- und Schnupftabak gelten eigene Regeln der Tabaksteuer. Auf EU-Ebene wird derzeit über eine neue Steuer auf Nikotinbeutel verhandelt – den aktuellen Stand findest du in unserem Artikel EU-Tabaksteuer: Entscheid zu Nicotine Pouches auf November verschoben.
Einweg oder Pod: Was lohnt sich?
- Gelegentlich, wenig Verbrauch: Die Steuerdifferenz ist klein. Einweg ist einfach, erzeugt aber mehr Abfall (Akku und Gehäuse).
- Regelmässiger Verbrauch: Ab etwa 0,5 ml pro Tag spart ein Pod-System allein bei der Steuer über CHF 150 pro Jahr.
- Selbst nachfüllen: Liquid in 10-ml-Flaschen hat den tiefsten Steueranteil pro Milliliter, braucht aber ein nachfüllbares Gerät.
Die Unterschiede zwischen Pod und Liquid erklären wir ausführlicher in Liquid oder Pod? Klare Unterschiede.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch ist die Steuer auf Einweg-Vapes in der Schweiz?
CHF 1.00 pro Milliliter Liquid, mit oder ohne Nikotin, plus 8,1 % Mehrwertsteuer. Ein Einweg-Vape mit 2 ml trägt damit rund CHF 2.16 Steuern.
Wie hoch ist die Steuer auf E-Liquids und Pods?
Nikotinhaltige Liquids und Nachfüllungen für wiederverwendbare E-Zigaretten werden mit CHF 0.20 pro Milliliter besteuert. Eine 10-ml-Flasche trägt also CHF 2.00 Tabaksteuer, ein 2-ml-Pod CHF 0.40.
Seit wann gibt es die E-Zigaretten-Steuer in der Schweiz?
Seit dem 1. Oktober 2024, zusammen mit dem Inkrafttreten des Tabakproduktegesetzes.
Sind nikotinfreie Liquids steuerfrei?
Nikotinfreie Liquids für wiederverwendbare Geräte tragen keine Tabaksteuer. Nikotinfreie Einweg-Vapes werden dagegen mit CHF 1.00 pro Milliliter besteuert.
Wie viele Einweg-Vapes darf ich in die Schweiz mitnehmen?
Für den Eigengebrauch gelten heute 25 Einweg-E-Zigaretten und 250 ml nikotinhaltige Flüssigkeit. Geplant ist eine neue Gesamtgrenze von 50 ml Flüssigkeit; das Inkrafttreten ist noch offen.
Warum sind Einweg-Vapes höher besteuert?
Das Parlament hat für Einweg-Geräte bewusst einen fünfmal höheren Satz beschlossen. Vorschläge für tiefere Sätze oder eine Abstufung nach Nikotinstärke wurden 2023 abgelehnt.
Quellen
- BAZG: Merkblatt Einfuhr E-Zigaretten (Stand 1. April 2026)
- BAZG: Tabaksteuer – Tarifbemerkungen (Stand 1. März 2026)
- Bundesrat: Das neue Tabakproduktegesetz gilt ab Oktober (28.08.2024)
- BAG: FAQ zur Umsetzung des Tabakproduktegesetzes
- BAG/EDI: Erläuterungen zur Revision der TabPV (05.12.2025)
- AT Schweiz: Geschichte der Tabaksteuer in der Schweiz
- Bote der Urschweiz: Parlament einigt sich auf Steuer für E-Zigaretten (08.06.2023)
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 14. Oktober 2026. Die Beispielrechnungen sind gerundet und zeigen nur die Steuerlast, keine Verkaufspreise. Dieser Artikel ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Nikotinprodukte sind nur für Erwachsene ab 18 Jahren. Nikotin macht abhängig.
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Snus, Nicotine Pouches oder Vape? Der ehrliche Vergleich