Seit dem 1. Oktober 2024 gelten in der Schweiz neue, strengere Bestimmungen zum Jugendschutz beim Verkauf von Tabak- und Nikotinprodukten. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher fragen sich, was das konkret bedeutet – besonders beim Onlinekauf von Produkten wie Zigaretten, E-Zigaretten oder Snus.
Neues Tabakproduktegesetz seit 1. Oktober 2024: Einheitliche Regel „ab 18“
Mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabG) am 1. Oktober 2024 wurden die Jugendschutzbestimmungen in der Schweiz vereinheitlicht und verschärft. Art. 23 TabG legt fest, dass Tabak- und Nikotinprodukte nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden dürfen. Dies gilt für alle Verkaufskanäle – stationäre Läden, Automaten und Online-Shops. Anbieter müssen geeignete Maßnahmen treffen, damit Jugendliche keinen Zugang erhalten. In Ladengeschäften ist etwa vorgeschrieben, dass Personal bei Zweifeln am Alter einen amtlichen Ausweis mit Foto verlangt.
Keine klar definierten technischen Vorgaben für Online-Altersverifikation
Was bedeutet das für den Onlinehandel? Grundsätzlich gilt das Verkaufsverbot an Minderjährige auch online. Online-Anbieter sind verpflichtet, wirksame Vorkehrungen zu treffen. Allerdings schreibt das Gesetz bislang keine spezifische technische Lösung vor. Es gibt keine offiziell vorgeschriebene Software oder ein bestimmtes Verfahren. Die Wahl des Kontrollsystems liegt bei den Anbietern – wichtig ist, dass es zuverlässig verhindert, dass Minderjährige bestellen können.
Diese Offenheit führt zu unterschiedlichen Umsetzungen: Einige Shops nutzen einfache Methoden wie das Anklicken einer Checkbox, andere verlangen die Eingabe des Geburtsdatums oder einen Ausweis-Upload. Rein symbolische Hürden reichen nicht aus; ein Klickschutz allein wird von Behörden nicht als ausreichende Kontrolle anerkannt.
Aktuelle Praxis bei snustrend.com
Unser Shop nutzt beim Webseiten-Besuch ein Pop-up: Nutzerinnen und Nutzer müssen bestätigen, dass sie über 18 Jahre alt sind, bevor sie das Angebot sehen können. Zusätzlich muss beim Kauf das Geburtsdatum des Kunden erfasst werden. Bei Bestellungen, die offensichtlich von Minderjährigen getätigt sind (Geburtsjahr in der E-Mail oder Schul-E-Mail verwendet), ist unser Team angehalten, diese sofort zu stornieren. Dies ist zwar kein absolut sicherer Weg, Minderjährige von der Bestellung abzuhalten; allerdings gibt es keine weiteren klaren Vorgaben.
Kommende Verschärfung ab 2026: Strengere Alterskontrolle
Mit der nächsten Revision des TabG, die voraussichtlich 2026 in Kraft tritt, werden die Vorgaben zur Altersverifikation verschärft. Geplant ist die Einführung eines neuen Art. 23a TabG, der alle Anbieter verpflichtet, ein verlässliches System zur Alterskontrolle einzusetzen, wenn sie Tabakprodukte online verkaufen oder bewerben. Der Bundesrat wird die genauen Anforderungen festlegen. Klar ist: Die heute gängige Checkbox wird dann nicht mehr genügen.
Haltung von snustrend.com
Snustrend.com nimmt den Jugendschutz ernst und verfolgt einen pragmatischen Ansatz:
- Keine gesetzliche Vorgabe – kein Zwang zu einer bestimmten Lösung: Solange keine konkrete Methode gesetzlich vorgeschrieben ist, setzen wir auf eine verhältnismäßige Altersverifikation ohne unnötige Hürden für erwachsene Nutzer.
- Verantwortung mit Augenmaß: Durch klare Hinweise und einer vorgeschalteten Checkbox stellen wir sicher, dass Jugendliche vom Kauf abgehalten werden, ohne das Einkaufserlebnis für Erwachsene unnötig zu erschweren.
- Umsetzung einer technischen Alternative: Wir arbeiten bereits an einer eigenen Lösung zur Altersverifikation mittels ID-Check. Die Umsetzung ist technisch anspruchsvoll und stellt uns – insbesondere im Hinblick auf die aktuellen Datenschutzbestimmungen – vor Herausforderungen.
Wir beobachten den Markt weiterhin aufmerksam und werden ein stärker gesichertes System einführen, sobald dieses zuverlässig, datenschutzkonform und nutzerfreundlich ist.
Fazit
Jugendschutz geht uns alle an. Als Konsumentin oder Konsument sollten Sie verstehen, dass Altersverifikation Teil eines umfassenden Gesundheits- und Jugendschutzes ist. Unterstützen Sie Alterskontrollen, indem Sie wahrheitsgemäß Ihr Alter angeben und keine Schlupflöcher fördern.
Gleichzeitig lohnt es sich, die rechtlichen Entwicklungen (insbesondere die geplanten Änderungen ab 2026) im Blick zu behalten. Ein informierter Konsument kann bewusste Entscheidungen treffen und trägt dazu bei, dass Tabak- und Nikotinprodukte genussvoll für Erwachsene, aber tabu für Jugendliche bleiben.
Snustrend.com wird Sie weiterhin transparent über Änderungen informieren. Vielen Dank fürs Lesen und fürs Mittragen des wichtigen Ziels, Jugendliche vor den Risiken des Nikotinkonsums zu schützen.
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