Stand: 7. Oktober 2026 · Snustrend Redaktion · Lesezeit ca. 6 Minuten
Kurz gesagt: In der Schweiz gibt es (Stand Oktober 2026) noch kein nationales Verbot von Einweg-Vapes. Das Wallis verbietet den Verkauf seit Mai 2025, das Bundesgericht hat dieses Verbot im Juli 2026 bestätigt. In Genf gilt das Verkaufsverbot seit dem 16. Juli 2026 wieder. Neuenburg, Jura und Basel-Stadt bereiten Verbote vor. Wiederaufladbare Pod-Systeme sind nicht betroffen.
Einweg-Vapes (oft «Puff Bars» genannt) stehen in der Schweiz unter Druck. Das Parlament will sie schweizweit verbieten, und mehrere Kantone warten nicht länger auf Bern. Mit dem Urteil des Bundesgerichts vom Sommer 2026 ist jetzt klar: Kantone dürfen eigene Verkaufsverbote erlassen. Hier erfährst du, wo heute was gilt, was als Nächstes kommt und welche Alternativen es gibt.
Sind Einweg-Vapes in der Schweiz verboten?
Nein, nicht schweizweit. Ein nationales Verbot ist beschlossen, aber noch nicht umgesetzt. Die Motion von Nationalrat Christophe Clivaz hat der Nationalrat im Juni 2024 mit 122 zu 63 Stimmen angenommen, der Ständerat am 4. Juni 2025 mit 19 zu 11 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Der Bundesrat muss nun das Tabakproduktegesetz (TabPG) anpassen. Einen Gesetzesentwurf hat er bisher nicht vorgelegt.
Bis das nationale Verbot kommt, entscheiden die Kantone selbst. Schweizweit gilt bereits: Vapes dürfen seit dem 1. Oktober 2024 nur an Personen ab 18 Jahren verkauft werden. Mehr zu den Grundregeln findest du in unserem Artikel Aufsicht und Regulierung von Vapes in der Schweiz.
Was hat das Bundesgericht zum Walliser Verbot entschieden?
Das Bundesgericht hat am 1. Juli 2026 die Beschwerden gegen das Walliser Verkaufsverbot abgewiesen (Urteile 2C_264/2025, 2C_290/2025, 2C_291/2025, publiziert am 15. Juli 2026). Geklagt hatten die Vereinigung des schweizerischen Tabakwarenhandels, ein grosser Tabakkonzern und zwei Walliser Geschäfte.
Die wichtigsten Punkte des Urteils:
- Das Bundesrecht regelt den Verkauf von E-Zigaretten nicht abschliessend. Die Kantone behalten eine Restzuständigkeit.
- Kantone dürfen aus Gründen des Umweltschutzes und der öffentlichen Gesundheit zusätzliche Regeln erlassen.
- Das Verbot ist eine verhältnismässige Einschränkung der Wirtschaftsfreiheit.
- Das gilt, solange der Bund keine eigene Regelung erlassen hat.
Das Walliser Verbot steht im kantonalen Gesundheitsgesetz (Änderung von 2024) und gilt seit Mai 2025. Wer trotzdem Einweg-Vapes verkauft, riskiert eine Strafe.
Welche Kantone verbieten Einweg-Vapes? (Stand Oktober 2026)
Die Lage ändert sich schnell. Die Tabelle zeigt den Stand unserer Recherche vom 7. Oktober 2026:
| Kanton | Stand | Seit / Datum |
|---|---|---|
| Wallis | Verkaufsverbot in Kraft, vom Bundesgericht bestätigt | seit Mai 2025; Urteil 01.07.2026 |
| Genf | Verkaufsverbot wieder in Kraft (Bussen CHF 1'000 bis 40'000) | Gesetz 29.08.2025; aufgehoben 28.04.2026; wieder gültig seit 16.07.2026 |
| Neuenburg | Grosser Rat hat Motion für ein Verbot angenommen, Umsetzung offen | 03.12.2025 |
| Jura | Parlament hat Motion mit 55 zu 2 Stimmen angenommen, Umsetzung offen | September 2024 |
| Basel-Stadt | Motion angenommen, Umsetzung offen | November 2024 |
| Bern, Freiburg, Waadt, Solothurn, Thurgau | Politische Vorstösse oder Entwürfe, kein Verbot in Kraft | laufend |
| Basel-Landschaft | Kantonsparlament hat ein Verbot abgelehnt | – |
| Übrige Kantone | Kein kantonales Verbot, es gilt Bundesrecht (Verkauf ab 18) | – |
Wichtig: Die kantonalen Regeln verbieten den Verkauf von Einweg-E-Zigaretten im Kanton. Ein Konsumverbot für Erwachsene ist darin nicht vorgesehen (Stand Recherche).
Warum gilt das Verbot in Genf wieder?
Genf hat das Verbot im August 2025 fast einstimmig beschlossen (Gesetz 13'580 vom 29. August 2025). Am 28. April 2026 hob die Verfassungskammer des Genfer Kantonsgerichts das Verbot auf. Ihre Begründung: Der Bund habe die Materie abschliessend geregelt. Der Genfer Grosse Rat zog den Fall ans Bundesgericht weiter. Dieses gewährte am 16. Juli 2026 die aufschiebende Wirkung. Seitdem gilt das Verkaufsverbot wieder. Laut Kanton Genf drohen bei Verstössen Bussen von CHF 1'000 bis 40'000 und im Extremfall der Entzug der Verkaufsbewilligung. Der Entscheid des Bundesgerichts in der Hauptsache steht noch aus. Nach dem Walliser Urteil ist aber absehbar, in welche Richtung es geht.
Wann kommt das nationale Einweg-Vape-Verbot?
Ein genaues Datum gibt es nicht. Der Bundesrat muss das TabPG ändern und dem Parlament eine Vorlage schicken. Laut Medienberichten hat er dafür in der Regel zwei Jahre Zeit, also etwa bis Mitte 2027. Danach folgen Vernehmlassung, Parlamentsdebatte und eine Übergangsfrist. Realistisch ist ein schweizweites Verbot darum frühestens ab 2028.
Zum Vergleich: In Europa sind Einweg-Vapes unter anderem in Belgien (seit Januar 2025), Frankreich (seit Februar 2025) und Grossbritannien (seit Juni 2025) bereits verboten. Auch in der EU laufen Steuer- und Regulierungsdebatten, mehr dazu im Artikel EU-Tabaksteuer: Was der Entscheid vom 9. Oktober bedeutet.
Warum sollen Einweg-Vapes verboten werden?
Die Politik nennt vor allem zwei Gründe:
- Umwelt: Einweg-Vapes enthalten einen Lithium-Akku und Elektronik. In der Ständeratsdebatte hiess es, rund 90 Prozent würden nicht korrekt entsorgt. Das Bundesgericht stützte das Walliser Verbot ausdrücklich auch auf den Umweltschutz.
- Jugendschutz: Tiefe Preise und süsse Aromen gelten als besonders attraktiv für Jugendliche. Darum wurden die Geräte politisch zum Thema.
Wiederaufladbare und nachfüllbare Systeme sind von der nationalen Motion ausdrücklich nicht betroffen.
Welche Alternativen gibt es zu Einweg-Vapes?
Die naheliegende Alternative sind Pod-Systeme: Der Akku wird per USB-C geladen und bleibt, nur der Pod mit dem Liquid wird gewechselt. Das spart Elektroschrott und ist pro Zug meist günstiger. Wie ein Pod aufgebaut ist, erklären wir in Was ist ein Vape Pod?.
| Merkmal | Einweg-Vape | Pod-System (vorbefüllt) | Pod-System (selbst befüllen) |
|---|---|---|---|
| Akku | fest verbaut, wird mit entsorgt | wiederaufladbar (USB-C) | wiederaufladbar (USB-C) |
| Was wird gewechselt? | ganzes Gerät | nur der Pod | Liquid, ab und zu Pod/Coil |
| Nikotin (Schweiz) | max. 20 mg/ml | max. 20 mg/ml | je nach Liquid |
| Von Kantonsverboten betroffen? | ja (Wallis, Genf) | nein | nein |
| Beispiel bei Snustrend | – | Elf Bar ELFA Pro, VOZOL Vista Plug | Elfliq Nikotinsalz-Liquids |
Beim Elf Bar ELFA Pro steckst du vorbefüllte Pods mit 20 mg Nikotinsalz auf einen wiederaufladbaren Akku. Der VOZOL Vista Plug kombiniert laut Hersteller einen 2-ml-Pod mit einem 10-ml-Tank (insgesamt 12 ml) und einen 650-mAh-Akku mit USB-C. Alle Geräte und Kits findest du unter Pod-Systeme. Hinweis: Ob ein bestimmtes Gerät unter ein kantonales Verbot fällt, richtet sich nach der jeweiligen kantonalen Regel.
Häufige Fragen (FAQ)
Sind Einweg-Vapes in der Schweiz verboten?
Nicht schweizweit. Ein nationales Verbot ist vom Parlament beschlossen, aber noch nicht umgesetzt. Den Verkauf verbieten derzeit die Kantone Wallis (seit Mai 2025) und Genf (wieder seit 16. Juli 2026).
Dürfen Kantone Einweg-Vapes verbieten?
Ja. Das Bundesgericht hat am 1. Juli 2026 entschieden, dass das Walliser Verbot mit dem Bundesrecht vereinbar ist. Kantone dürfen aus Gründen des Umweltschutzes und der Gesundheit eigene Verkaufsverbote erlassen, solange der Bund nichts regelt.
Ab wann gilt das nationale Verbot?
Ein Datum gibt es noch nicht. Der Bundesrat muss zuerst das Tabakproduktegesetz anpassen. Mit Vernehmlassung, Parlament und Übergangsfrist ist ein nationales Verbot frühestens ab 2028 realistisch.
Sind Pod-Systeme vom Verbot betroffen?
Nein. Die nationale Motion betrifft nur Einweg-E-Zigaretten. Wiederaufladbare und nachfüllbare Geräte wie Pod-Systeme bleiben erlaubt.
Welche Busse droht in Genf beim Verkauf von Einweg-Vapes?
Laut Kanton Genf drohen Händlern Bussen von CHF 1'000 bis 40'000. Zusätzlich kann die Verkaufsbewilligung eingeschränkt oder entzogen werden.
Darf ich im Wallis eine Einweg-Vape benutzen?
Die kantonalen Regeln verbieten den Verkauf. Ein Konsumverbot für Erwachsene ist darin nicht vorgesehen (Stand Recherche Oktober 2026).
Quellen
- Bundesgericht: Medienmitteilung zu 2C_264/2025 (15.07.2026, FR)
- AT Schweiz: Bundesgericht bestätigt Walliser Verbot
- Kanton Genf: Verkaufsverbot für «Puffs» wieder in Kraft (FR)
- Genfer Verfassungsgericht: Entscheid vom 28.04.2026 (FR)
- Parlament.ch: Ständerat stimmt Verbot von Einweg-E-Zigaretten zu (04.06.2025)
- SRF: Jura will Verkauf von Wegwerf-Vapes verbieten
- Neuenburg: Grosser Rat will Puffs verbieten (03.12.2025)
- Beobachter: Stand der kantonalen Vorstösse
Hinweis: Dieser Artikel fasst den Stand unserer Recherche vom 7. Oktober 2026 zusammen und ist keine Rechtsberatung. Kantonale Regeln können sich kurzfristig ändern. Nikotinprodukte sind nur für Erwachsene ab 18 Jahren. Nikotin macht abhängig.
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