Kurz gesagt: Vapes sind bei erwachsenen Konsumentinnen und Konsumenten vor allem wegen der Aromenvielfalt, der einfachen Handhabung, des kompakten Designs und des geringen Geruchs beliebt. Gleichzeitig gilt: Nikotin macht abhängig, Langzeitdaten fehlen, und auch E-Zigaretten sind nicht risikofrei. Dieser Artikel ordnet beides ein und zeigt, was in der Schweiz gilt.
E-Zigaretten und Vapes erhitzen ein Liquid, statt Tabak zu verbrennen. Aus einem Nischenprodukt ist in wenigen Jahren ein Massenmarkt geworden. Warum ist das so, und welche Risiken solltest du kennen?
Grund 1: Geschmack und Vielfalt
Die Aromenvielfalt ist einer der stärksten Treiber. Während eine Zigarette nach Tabak schmeckt, gibt es Liquids und Pods in zahllosen Geschmacksrichtungen: von Frucht über Menthol bis zu Dessert- und Tabakaromen. Einen Überblick gibt der Artikel Beliebte Vape-Geschmacksrichtungen.
- Frucht: Beeren, Mango, Wassermelone, Zitrus
- Frische: Menthol, Minze, Ice-Varianten
- Süss: Dessert, Cola, Bonbon
- Klassisch: Tabakaromen
Grund 2: Design und Handhabung
Moderne Geräte sind kompakt, leicht und einfach zu bedienen. Viele Pod-Systeme werden über den Zug aktiviert, ohne Knöpfe oder Einstellungen. Wiederaufladbare Pod-Systeme wie die ELFA Pro arbeiten mit vorgefüllten, wechselbaren Pods; wer mehr Kontrolle will, greift zu nachfüllbaren Geräten mit eigenem Liquid. Welche Gerätetypen es gibt, erklärt der Ratgeber E-Zigaretten richtig auswählen.
Grund 3: Geruch und Alltag
Dampf riecht in der Regel weniger intensiv als Zigarettenrauch und setzt sich weniger in Kleidung und Räumen fest. Das macht Vapes für viele Erwachsene im Alltag praktischer. Trotzdem gilt: Auch Dampf ist nicht überall erwünscht, und in vielen Innenräumen gelten dieselben Regeln wie fürs Rauchen. Nimm Rücksicht auf andere.
Grund 4: Kosten
Wie viel du ausgibst, hängt stark von Gerät und Konsum ab. Grundsätzlich gilt:
| Gerätetyp | Anschaffung | Laufende Kosten |
|---|---|---|
| Einweg-E-Zigarette | Keine | Pro Gerät; Steuer CHF 1.00 pro ml Liquid |
| Pod-System mit Fertig-Pods | Akku einmalig | Pods; Steuer CHF 0.20 pro ml bei nikotinhaltigen Füllungen |
| Nachfüllbares Gerät | Gerät einmalig | Liquids und Coils |
Seit dem 1. Oktober 2024 gilt in der Schweiz eine Steuer auf E-Zigaretten: CHF 1.00 pro ml bei Einweg-E-Zigaretten (auch nikotinfrei) und CHF 0.20 pro ml bei nikotinhaltigen Liquids und Nachfüllungen, jeweils plus 8,1 % MWST. Wiederverwendbare Systeme sind deshalb auf Dauer meist günstiger als Einweggeräte. Mehr dazu im Artikel zur Vape-Steuer in der Schweiz.
Die Risiken: was du wissen solltest
Die Beliebtheit von Vapes ändert nichts an den Risiken. Die wichtigsten Punkte:
- Abhängigkeit: Nikotin macht abhängig, unabhängig davon, ob es geraucht, gedampft oder oral aufgenommen wird. Fruchtige Aromen ändern daran nichts.
- Fehlende Langzeitdaten: E-Zigaretten sind erst seit rund 15 Jahren verbreitet. Wie sich das Dampfen über Jahrzehnte auswirkt, ist noch nicht abschliessend erforscht.
- Dosierung: Hohe Nikotinstärken, besonders bei Nikotinsalz-Liquids, können bei ungewohnten Nutzerinnen und Nutzern zu Schwindel, Übelkeit oder Herzklopfen führen.
- Akku und Technik: Beschädigte Akkus und falsches Laden bergen Brandrisiken. Nutze nur passende Ladegeräte und ersetze beschädigte Geräte.
- Liquids und Kinder: Nikotinhaltige Liquids sind für Kinder und Haustiere giftig. Bewahre sie sicher auf. Im Notfall: Tox Info Suisse 145, Notruf 144.
- Umwelt: Einweggeräte enthalten Akkus und gehören nicht in den Hausmüll, sondern zurück an eine Verkaufsstelle.
Mehr zum sicheren Umgang mit Geräten und Akkus findest du im Artikel Vape-Sicherheit: Risiken verstehen.
Jugendschutz: klare Regeln in der Schweiz
Vapes sind kein Produkt für Jugendliche. Seit dem 1. Oktober 2024 gilt das Tabakproduktegesetz: E-Zigaretten mit und ohne Nikotin dürfen nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden, und zwar auch im Onlinehandel mit Alterskontrolle. Weitere Werbeeinschränkungen aus der Umsetzung der Initiative «Kinder ohne Tabakwerbung» sollen voraussichtlich im ersten Halbjahr 2027 in Kraft treten. Snustrend verkauft ausschliesslich an Erwachsene.
Weitere Rechtslage im Überblick
- Einweg-E-Zigaretten sind national nicht verboten. Wallis und Genf haben jedoch kantonale Verbote, weitere Kantone diskutieren. Details: Einweg-Vape-Verbot in den Kantonen.
- Gemäss Bundesgericht (April 2026) darf der Tank von Einweggeräten höchstens 2 ml fassen und nicht durch Zusatztanks erweitert werden. Sogenannte Hybrid- oder Big-Puff-Geräte sind damit nicht mehr verkehrsfähig.
Fazit
Vapes sind bei Erwachsenen beliebt, weil sie Geschmacksvielfalt, einfache Handhabung und Alltagstauglichkeit verbinden. Das ändert nichts daran, dass Nikotin abhängig macht und auch E-Zigaretten nicht risikofrei sind. Wer nicht raucht, soll nicht mit dem Dampfen beginnen. Wer als Erwachsener dampft, sollte auf korrekt deklarierte Produkte, passende Nikotinstärken und sicheren Umgang mit Akkus achten.
Vapes bei Snustrend
Im Sortiment findest du wiederaufladbare Pod-Systeme, Einweg-Vapes und Liquids in verschiedenen Nikotinstärken. Einen Überblick über aktuelle Entwicklungen bietet der Artikel Die wichtigsten Vape-Trends 2026.
FAQ
Was ist Vapen und wie funktioniert es?
Beim Vapen wird ein Liquid in einem elektronischen Gerät erhitzt und der entstehende Dampf inhaliert. Es findet keine Verbrennung von Tabak statt.
Ist Vapen ohne Risiko?
Nein. Nikotin macht abhängig, und zu den Langzeitfolgen des Dampfens fehlen noch Daten. Auch rauchfreie Produkte sind nicht risikofrei.
Ab welchem Alter darf man in der Schweiz Vapes kaufen?
Seit dem 1. Oktober 2024 dürfen E-Zigaretten mit und ohne Nikotin nur an Personen ab 18 Jahren verkauft werden, auch online.
Warum sind Einweg-Vapes teurer geworden?
Seit dem 1. Oktober 2024 gilt eine Steuer von CHF 1.00 pro ml auf Einweg-E-Zigaretten. Bei nikotinhaltigen Liquids und Nachfüllungen beträgt sie CHF 0.20 pro ml, jeweils plus MWST.
Sind Einweg-Vapes in der Schweiz verboten?
National nicht. Die Kantone Wallis und Genf haben jedoch Verbote erlassen, und weitere Kantone diskutieren solche Regeln.
Hinweis: Nikotinprodukte sind nur für Erwachsene ab 18 Jahren. Nikotin macht abhängig. Keine Rechts- oder Steuerberatung.







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