Cannabis mit THC ist in der Schweiz für den Freizeitkonsum weiterhin nicht legal. Gleichzeitig laufen seit 2023 wissenschaftlich begleitete Pilotversuche, und im Parlament wird ein Gesetz für einen regulierten Cannabismarkt beraten. Dieser Leitfaden fasst zusammen, was heute gilt, was geplant ist und welche Punkte noch offen sind. Er ersetzt keine Rechtsberatung.
Das Wichtigste in Kürze
| Thema | Stand Oktober 2026 |
|---|---|
| Freizeitkonsum THC | Nicht legal; Konsum durch Erwachsene wird in der Regel mit einer Ordnungsbusse geahndet |
| CBD-Produkte | Legal, wenn der THC-Gehalt unter 1 % liegt |
| Medizinisches Cannabis | Kann seit August 2022 ärztlich verschrieben werden |
| Pilotversuche | Kontrollierte Abgabe an registrierte, volljährige Teilnehmende in einzelnen Städten |
| Cannabisproduktegesetz | In parlamentarischer Beratung; Inhalt und Zeitpunkt des Inkrafttretens offen |
Aktueller rechtlicher Stand
THC-haltiges Cannabis mit 1 % THC oder mehr fällt in der Schweiz unter das Betäubungsmittelgesetz. Anbau, Handel und Verkauf sind verboten. Für Erwachsene, die beim Konsum einer geringen Menge erwischt werden, sieht das Gesetz in der Regel eine Ordnungsbusse vor statt eines ordentlichen Strafverfahrens. Der Besitz einer geringen Menge zum Eigenkonsum ist zwar nicht strafbar, das bedeutet aber keine Legalisierung: Die Substanz bleibt verboten und kann beschlagnahmt werden.
Wie konsequent kontrolliert und gebüsst wird, unterscheidet sich von Kanton zu Kanton. Für Minderjährige gelten andere Regeln, hier stehen Beratung und Jugendschutz im Vordergrund.
Zwei Bereiche sind klar geregelt:
- CBD: Produkte mit weniger als 1 % THC sind legal erhältlich. Je nach Produktart gelten zusätzlich Vorschriften aus dem Lebensmittel-, Chemikalien- oder Tabakrecht.
- Medizinisches Cannabis: Seit dem 1. August 2022 können Ärztinnen und Ärzte Cannabisarzneimittel verschreiben, ohne dafür eine Ausnahmebewilligung des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zu benötigen.
Cannabisproduktegesetz: was geplant ist
Ausgangspunkt ist eine parlamentarische Initiative, die eine Regulierung von Cannabis verlangt. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) hat dazu einen Entwurf für ein Cannabisproduktegesetz (CanPG) ausgearbeitet. Die Medienmitteilung der SGK-N beschreibt die Stossrichtung:
- Erwachsene sollen Cannabis legal besitzen und in beschränktem Umfang selbst anbauen dürfen.
- Der Verkauf soll nur über bewilligte Verkaufsstellen erfolgen.
- Jugendschutz, Werbeverbot, Qualitätsvorgaben und eine Lenkungsabgabe sind zentrale Elemente.
Wichtig: Es handelt sich um einen Entwurf. Konkrete Grenzwerte, Mengen und der Zeitpunkt des Inkrafttretens können sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern, und ein Referendum ist möglich. Bis ein Gesetz tatsächlich in Kraft ist, gilt das heutige Recht.
Pilotversuche seit 2023
Seit 2023 erlaubt eine befristete Bestimmung im Betäubungsmittelgesetz wissenschaftliche Pilotversuche mit kontrollierter Cannabisabgabe. Daran beteiligt sind mehrere Städte, darunter Basel, Zürich, Bern und Lausanne. Teilnehmen können nur volljährige Personen, die bereits Cannabis konsumieren und in der jeweiligen Gemeinde wohnen. Die Produkte sind geprüft und deklariert, die Abgabe ist mit Beratung verbunden.
Die Versuche sollen Erkenntnisse zu Konsumverhalten, Gesundheit und zum Schwarzmarkt liefern. Laufende Zwischenergebnisse und Berichte veröffentlicht das Bundesamt für Gesundheit. Wer sich für eine Teilnahme interessiert, findet die Bedingungen bei der jeweiligen Stadt.
Argumente in der Debatte
Die Regulierung ist politisch umstritten. Befürworterinnen und Befürworter erwarten weniger Schwarzmarkt, geprüfte Produkte, eine Entlastung von Polizei und Justiz sowie bessere Präventionsmöglichkeiten. Kritische Stimmen verweisen auf Risiken für junge Menschen, auf psychische Erkrankungen und auf eine mögliche Normalisierung des Konsums. Einig sind sich viele Fachleute darin, dass ein allfälliger legaler Markt mit konsequentem Jugendschutz und laufender Evaluation verbunden sein muss.
Was du heute beachten solltest
- Rechtslage ernst nehmen: Kauf und Verkauf von THC-Cannabis sind ausserhalb der Pilotversuche und der ärztlichen Verschreibung verboten.
- Nicht fahren: Für THC gilt im Strassenverkehr Nulltoleranz. Wer unter Einfluss fährt, riskiert Busse, Strafverfahren und Ausweisentzug.
- CBD prüfen: Achte bei CBD-Produkten auf eine klare Deklaration des THC-Gehalts.
- Offizielle Quellen nutzen: Für den Stand der Gesetzgebung sind das Parlament und das BAG die verlässlichsten Quellen.
- Hilfe holen: Bei Fragen zu Konsum und Abhängigkeit helfen kantonale Suchtberatungsstellen. Im Notfall: 144, Tox Info Suisse 145.
THC, CBD und Snustrend
Snustrend verkauft weder THC- noch CBD-Produkte. Unser Sortiment umfasst Snus, Nikotinbeutel, Schnupftabak sowie Vapes und Pod-Systeme, ausschliesslich für Erwachsene ab 18 Jahren. Seit dem 1. Oktober 2024 gilt das Tabakproduktegesetz mit schweizweitem Abgabealter 18, auch im Onlinehandel. Mehr dazu erfährst du in unseren Beiträgen zur Altersverifikation beim Onlinekauf und zur Snus-Gesetzeslage in der Schweiz. Wer sich für traditionelle Produkte interessiert, findet bei uns eine Auswahl an Schnupftabak.
Häufige Fragen zur THC-Legalisierung in der Schweiz
Ist THC in der Schweiz legal?
Nein. Cannabis mit 1 % THC oder mehr ist für den Freizeitkonsum verboten. Erlaubt sind CBD-Produkte unter 1 % THC, ärztlich verschriebenes Cannabis sowie die Abgabe im Rahmen bewilligter Pilotversuche.
Wann tritt das Cannabisproduktegesetz in Kraft?
Das ist offen. Der Entwurf wird im Parlament beraten, und gegen ein beschlossenes Gesetz ist ein Referendum möglich. Bis dahin gilt das heutige Betäubungsmittelgesetz.
Wer kann an den Pilotversuchen teilnehmen?
Volljährige Personen, die bereits Cannabis konsumieren und in einer teilnehmenden Gemeinde wohnen. Die genauen Bedingungen legt die jeweilige Studie fest.
Darf ich nach dem Cannabiskonsum Auto fahren?
Nein. Im Strassenverkehr gilt für THC Nulltoleranz. Verstösse können zu Busse, Strafverfahren und Ausweisentzug führen.
Verkauft Snustrend CBD- oder THC-Produkte?
Nein. Snustrend führt Snus, Nikotinbeutel, Schnupftabak und Vapes, ausschliesslich für Erwachsene ab 18 Jahren.
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Abgabe nur an Erwachsene. Nikotinprodukte sind nur für Erwachsene ab 18 Jahren. Nikotin macht abhängig.







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