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Die schweizerische Regierung hat eine moderate Erhöhung der Tabaksteuer beschlossen, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Diese Änderung betrifft auch Snus-Konsumenten direkt. Hier erfahren Sie alle wichtigen Details zur Preisanpassung und deren Auswirkungen.

 

Die wichtigsten Fakten zur Steuererhöhung

Der Bundesrat hat am 16. Oktober 2024 eine Anpassung des Tabaksteuergesetzes verabschiedet. Für Snus bedeutet dies konkret einen Preisaufschlag von etwa 40 Rappen pro Verkaufspackung. Diese Erhöhung ist Teil einer breiteren Steueranpassung, die verschiedene Tabakprodukte betrifft.

Warum kommt die Steuererhöhung?

Die Erhöhung ist Teil der Bundesstrategie zur Budgetbereinigung für 2025. Mit den zusätzlichen Einnahmen von geschätzten 45 Millionen Franken soll ein ausgeglichener Bundeshaushalt erreicht werden. Interessanterweise wurde die Entscheidung nicht einstimmig getroffen - während die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) den Vorschlag befürwortete, empfahl die Ständeratskommission (WAK-S) ursprünglich, die Erhöhung zu verschieben.

Was bedeutet das für Snus-Konsumenten?

  • Preiserhöhung: Ab Januar 2025 müssen Sie mit einem Aufschlag von etwa 40 Rappen pro Dose rechnen

  • Moderate Anpassung: Der Bundesrat hat seine maximalen Erhöhungsmöglichkeiten nicht ausgeschöpft

  • Langfristige Planung: Die Erhöhung ist Teil einer grösseren Steuerreform im Tabak-Sektor 

Vergleich zu anderen Tabakprodukten

Die Steuererhöhung betrifft nicht nur Snus, sondern auch:

  • Zigarren und Zigarillos

  • Feinschnitt- und Wasserpfeifen Tabak

  • Andere Rauchtabake und Tabakprodukte zum Erhitzen

Interessant ist, dass herkömmliche Zigaretten von dieser Erhöhung ausgenommen sind, da hier die maximale Besteuerungshöhe bereits 2013 erreicht wurde.

Fazit und Ausblick

Die Preiserhöhung für Snus fällt im Vergleich zu früheren Steueranpassungen moderat aus. Dennoch sollten sich Konsumenten auf die Preisänderung einstellen. Wir bei snustrend.com beobachten die Entwicklung weiterhin genau und halten Sie über alle wichtigen Änderungen auf dem Laufenden.

 

Quellen: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-102813.html#:~:text=Die%20Steuererh%C3%B6hung%20erfolgt%20auf%20den,kann%20nicht%20mehr%20erh%C3%B6ht%20werden.

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