Snus und E-Zigaretten sind in der Schweiz legal erhältlich – doch das war nicht immer so, und in vielen Nachbarländern sieht die Lage ganz anders aus. In diesem Beitrag erfährst du, wie Snus in der Schweiz legal wurde, welche Regeln heute für Snus, Nikotinbeutel und Vapes gelten und wie die Rechtslage in der EU aussieht.

Die Debatte um Snus

Snus ist ein rauchloser Tabak zum oralen Gebrauch, der ursprünglich aus Schweden stammt und dort seit Generationen verbreitet ist. Um seine Zulassung wird in Europa seit Jahrzehnten gestritten. Befürworterinnen und Befürworter argumentieren mit der Wahlfreiheit erwachsener Konsumierender und mit der Gleichbehandlung gegenüber anderen Tabakprodukten, die erlaubt sind. Kritikerinnen und Kritiker verweisen darauf, dass Snus Nikotin enthält, abhängig macht und gesundheitliche Risiken birgt.

Fest steht: Nikotin macht abhängig. Auch rauchfreie Produkte wie Snus oder Nikotinbeutel sind nicht risikofrei. Wer nicht raucht, soll nicht damit beginnen.

Das EU-Verbot von Snus

Die EU hat den Verkauf von Tabak zum oralen Gebrauch 1992 mit der Richtlinie 92/41/EWG verboten. Heute ist das Verbot in der Tabakproduktrichtlinie geregelt. Erfasst sind Tabakerzeugnisse zum oralen Gebrauch in Form von Pulver oder feinkörnigem Granulat – Rauch- und Kautabak fallen nicht darunter.

Schweden hat beim EU-Beitritt 1995 eine Ausnahme ausgehandelt: Dort darf Snus weiterhin verkauft werden. In allen anderen EU-Ländern ist der Verkauf von Snus mit Tabak verboten.

Wie Snus in der Schweiz legal wurde

Die Schweiz hatte das Verbot von Snus lange über das Lebensmittelrecht geregelt, das Tabak zum oralen Gebrauch einschloss. Der Verkauf war damit untersagt, nur kleine Mengen für den Eigengebrauch durften eingeführt werden.

Nachdem diese rechtliche Grundlage weggefallen war, änderte sich die Lage: Seit 2019 ist Snus in der Schweiz legal und darf hier verkauft und konsumiert werden. Seither hat sich ein Markt mit Schweizer Händlern entwickelt, die Snus und Nikotinbeutel direkt im Inland anbieten.

Was heute in der Schweiz gilt

Seit dem 1. Oktober 2024 ist das Tabakproduktegesetz (TabPG) in Kraft. Die wichtigsten Punkte für dich:

  • Alter: Tabakprodukte, Nikotinprodukte (inklusive Nikotinbeutel), E-Zigaretten mit und ohne Nikotin sowie Tabakerhitzer dürfen nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden. Die Alterskontrolle gilt auch im Onlinehandel.
  • Steuer auf Snus und Nikotinbeutel: Es gilt eine Tabaksteuer von 10 % des Detailverkaufspreises.
  • Steuer auf E-Zigaretten: Seit dem 1. Oktober 2024 gelten CHF 1.00 pro ml für Einweg-E-Zigaretten (auch nikotinfreie) und CHF 0.20 pro ml für nikotinhaltige Liquids und Nachfüllungen, jeweils plus 8,1 % MWST. Details findest du im Beitrag Vape-Steuer in der Schweiz.
  • Werbung: Strengere Werbeverbote aus der Umsetzung der Initiative «Kinder ohne Tabakwerbung» sollen voraussichtlich im ersten Semester 2027 in Kraft treten.

Vapes: legal, aber mit neuen Grenzen

E-Zigaretten sind in der Schweiz erlaubt, unterliegen aber zunehmend Einschränkungen:

  • Einweg-E-Zigaretten sind national nicht verboten. Das Parlament hat zwar ein Verbot verlangt, wann es in Kraft tritt, ist aber offen.
  • Kantonale Verbote gibt es bereits im Wallis (vom Bundesgericht am 1. Juli 2026 bestätigt) und in Genf (seit dem 16. Juli 2026 wieder in Kraft). Weitere Kantone diskutieren ähnliche Regeln. Mehr dazu im Beitrag Einweg-Vape-Verbot: Was gilt in welchem Kanton?
  • Tankvolumen: Laut Bundesgericht (14. April 2026) dürfen Einweg-E-Zigaretten höchstens 2 ml fassen, und dieses Volumen darf nicht durch eine angeschlossene Kartusche oder einen Zusatztank erweitert werden. Sogenannte Hybrid- oder Big-Puff-Geräte sind damit nicht mehr verkehrsfähig.
  • Wiederaufladbare Pod-Systeme wie ELFA Pro oder Aroma King SMART sind keine Einweg-Geräte und fallen nicht unter die Einweg-Regeln. Du findest sie in unserer Kollektion Pod-Systeme.

Rechtslage in Nachbarländern

  • EU allgemein: Snus mit Tabak ist verboten, ausser in Schweden.
  • Deutschland: Nikotinbeutel gelten als nicht verkehrsfähig; ihr Verkauf ist nicht erlaubt.
  • Frankreich: Nikotinbeutel sind seit dem 1. April 2026 verboten – inklusive Besitz und Einfuhr.
  • Österreich: Seit dem 1. April 2026 dürfen Nikotinbeutel nur noch in Trafiken verkauft werden, der Onlinehandel ist verboten.

Wenn du mit Snus oder Nikotinbeuteln verreist, prüfe deshalb immer die Regeln im Zielland. Bei der Einreise in die Schweiz gelten Freimengen, unter anderem 250 g andere Tabakfabrikate, 25 Einweg-E-Zigaretten und 250 ml nikotinhaltige Liquids. Mehr dazu im Ratgeber Snus auf Reisen: Flugzeug und Zoll.

Fazit

Die Schweiz geht bei Snus einen anderen Weg als die EU: Seit 2019 ist Snus hier legal, seit 2024 regelt das Tabakproduktegesetz Abgabe, Alterskontrolle und Steuern. Bei Vapes nehmen die Einschränkungen zu, vor allem für Einweg-Geräte. In der EU bleibt Snus verboten, und mehrere Länder haben zuletzt auch Nikotinbeutel stark eingeschränkt.

Wenn du dich für das Sortiment interessierst, findest du bei Snustrend Snus und Nikotinbeutel sowie Pod-Systeme – Abgabe nur an Erwachsene ab 18 Jahren.

Hinweis: Nikotinprodukte sind nur für Erwachsene ab 18 Jahren. Nikotin macht abhängig. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

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