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Nein, Snus ist in Deutschland nicht legal erhältlich. Snus ist ein rauchfreies Tabakprodukt aus Schweden, das in kleinen Beuteln unter der Oberlippe konsumiert wird. Nach § 11 des Tabakerzeugnisgesetzes ist der Verkauf von Snus – also Tabak zum oralen Gebrauch – hierzulande verboten. Allerdings macht sich der private Konsum nicht strafbar, und viele Verbraucher fragen sich, welche Alternativen es gibt.

Auf einen Blick

  • Verbot für Tabak-Snus: Tabakhaltiger Snus darf in Deutschland weder verkauft noch beworben werden.
  • Nikotinbeutel erlaubt: Tabakfreie Nikotinbeutel („White Snus“) sind legal erhältlich und unterliegen keiner spezifischen Regulierung.
  • Einfuhr für Eigenbedarf: Kleine Mengen Snus dürfen Erwachsene aus dem Ausland für den Eigenbedarf einführen.
  • Keine Legalisierung absehbar: Derzeit gibt es keine politischen Bestrebungen, das Snus-Verkaufsverbot aufzuheben.
  • Online nur tabakfreie Pouches: In Online-Shops werden nach deutschem Recht nur tabakfreie Nikotinprodukte angeboten.

Rechtliche Situation in Deutschland

In Deutschland und der gesamten EU (mit Ausnahme von Schweden) ist der Verkauf von tabakhaltigem Snus bereits seit den 1990er-Jahren verboten. Die Grundlage bildet die EU-Tabakrichtlinie 2014/40/EU, die hierzulande durch § 11 Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) umgesetzt wurde. Darin wird Snus als „Tabak zum oralen Gebrauch“ klassifiziert, dessen Inverkehrbringen untersagt ist. Dieses Verkaufsverbot umfasst sowohl den Verkauf im Laden als auch jeglichen Versandhandel innerhalb Deutschlands. Die Regelung soll vor allem Jugendliche und Nichtraucher vor einer möglichen Nikotinabhängigkeit schützen und gesundheitlichen Risiken vorbeugen.

Privater Konsum und Einfuhr

Obwohl der Verkauf verboten ist, bleibt der private Konsum von Snus straffrei. Erwachsene Verbraucher dürfen sogar geringe Mengen für den persönlichen Gebrauch aus Ländern wie Schweden mitbringen. Wichtig ist, die Zollbestimmungen zu beachten – in der Regel werden ein paar Dosen für den Eigenbedarf toleriert. Da Snus hierzulande nicht legal erworben werden kann, bewegen sich Nutzer beim Bezug oft in einer Grauzone: Beispielsweise gilt die Bestellung von Snus aus dem Ausland nach Deutschland formal ebenfalls als unerlaubtes Inverkehrbringen.

Onlinehandel mit Snus (z. B. aus Tschechien)

Einige Online-Shops mit Sitz in EU-Ländern wie Tschechien bieten tabakhaltigen Snus über das Internet an – auch an Kunden in Deutschland. Obwohl diese Anbieter versuchen, rechtliche Schlupflöcher zu nutzen, bleibt der Import nach Deutschland verboten. Sendungen mit Snus aus Tschechien oder anderen EU-Staaten unterliegen der deutschen Gesetzgebung, die das Inverkehrbringen tabakhaltiger oraler Tabakprodukte nicht erlaubt. Der Zoll kann solche Lieferungen beschlagnahmen, selbst wenn sie für den Eigenbedarf bestimmt sind. Verbraucher sollten sich bewusst sein, dass sie bei solchen Bestellungen das Risiko tragen, dass die Ware nicht ankommt und vernichtet wird – eine Rückerstattung durch den Händler ist in solchen Fällen oft ausgeschlossen.

Beispielhafte Online-Shops: snuzone.com, snusline.com und andere

Internationale Online-Shops wie snuzone.com, snusline.com oder snusdirect.com bieten eine große Auswahl an Snus-Marken, Sorten und Stärken an und richten sich ausdrücklich auch an deutsche Konsumenten. Obwohl diese Plattformen oft mit Versand nach Deutschland werben, weisen sie in ihren AGBs meist darauf hin, dass der Kunde selbst für die Einfuhr verantwortlich ist. Rechtlich gesehen befinden sich diese Shops außerhalb deutscher Gerichtsbarkeit – der Versand selbst ist nicht automatisch illegal, wohl aber das Inverkehrbringen in Deutschland. Wird eine Sendung vom Zoll abgefangen, erfolgt in der Regel eine Beschlagnahmung und Vernichtung der Ware. Strafrechtliche Konsequenzen für den Käufer sind derzeit eher selten, doch es gibt keine Garantie dafür, dass dies so bleibt. Eine Gesetzesverschärfung oder eine intensivere Zollüberwachung könnten zu höheren Risiken beim Online-Kauf führen.

Tabakfreie Nikotinbeutel als Alternative

Nikotinbeutel (auch „All White Snus“ oder „Nicotine Pouches“ genannt) enthalten keinen Tabak und gelten daher nicht als Tabakerzeugnis. Sie bestehen aus Pflanzenfasern, Nikotin und Aromastoffen statt Tabak und unterliegen derzeit keiner spezifischen Regulierung, weshalb sie in Deutschland legal verkauft werden dürfen. Für Verbraucher bieten Nikotinbeutel ein ähnliches Nutzungserlebnis wie Snus, allerdings ohne Tabak und meist mit erfrischenden Geschmacksrichtungen. Wichtig ist jedoch zu beachten, dass auch Nikotinbeutel stark suchterzeugend sind, da sie Nikotin als wirkenden Stoff enthalten. Die Gesundheitsbehörden beobachten diesen Markt mit wachsender Aufmerksamkeit, da insbesondere junge Erwachsene zu den Hauptnutzern zählen.

Weitere legale Alternativen: Chewing Bags

Neben den tabakfreien Pouches gibt es auch Chewing Bags – speziellen Kautabak in Beutelform. Dieser enthält zwar Tabak, darf in der EU aber verkauft werden, weil der Tabak grob geschnitten ist und zum Kauen gedacht ist. Chewing Bags sehen dem Snus zum Verwechseln ähnlich und werden genauso verwendet. Rechtlich fallen sie jedoch nicht unter das Snus-Verbot, da sie formal als Kautabak gelten. Für Konsumenten bieten sie somit eine legale Möglichkeit, tabakhaltige Pouches mit vergleichbarem Nikotinerlebnis zu nutzen. Wichtig ist jedoch, auch bei Chewing Bags auf seriöse Hersteller und die Einhaltung gesetzlicher Kennzeichnungspflichten zu achten.

Fazit

Snus ist und bleibt in Deutschland nicht legal erhältlich. Der Verkauf von tabakhaltigem Snus ist klar untersagt, während der Konsum für Erwachsene zwar erlaubt, mangels legaler Bezugsquellen jedoch kaum umzusetzen ist. Legale Alternativen wie Nikotinbeutel oder Chewing Bags stehen zur Verfügung und können diese Lücke füllen. Auch wenn internationale Online-Shops wie snuzone.com deutschen Kunden den Zugang erleichtern möchten, bleibt der Erhalt von Snus in Deutschland mit rechtlichen Risiken verbunden. Der Zoll kann Lieferungen beschlagnahmen, und eine einheitliche Rechtsprechung zur Einfuhr über Online-Versand existiert bislang nicht. Eine Änderung der Gesetzeslage zugunsten von Snus ist derzeit nicht absehbar, sodass das bestehende Verbot voraussichtlich bestehen bleibt.